Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.02.2010

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   BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09   

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BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09 (https://dejure.org/2010,7155)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.2010 - 8 B 57.09 (https://dejure.org/2010,7155)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 8 B 57.09 (https://dejure.org/2010,7155)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 VermG
    Voraussetzungen einer vermögensrechtlichen Enteignung

  • Wolters Kluwer

    Begründung von Eigentum durch den Rückfall eines Grundstücks in den Bodenfonds der damaligen DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbleiben einer angeordneten Rückgabe; keine Enteignung; besatzungsrechtliches Enteignungsverbot

  • rewis.io

    Voraussetzungen einer vermögensrechtlichen Enteignung

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussetzungen einer vermögensrechtlichen Enteignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Begründung von Eigentum durch den Rückfall eines Grundstücks in den Bodenfonds der damaligen DDR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09
    Eine Enteignung im vermögensrechtlichen Sinne setzt eine faktische, vollständige und endgültige Verdrängung des bisherigen Eigentümers aus seiner Rechtsposition voraus (Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30; Urteile vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96 S. 294 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 313 m.w.N.).

    So rügt die Klägerin, bei Berücksichtigung des Urteils vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - (a.a.O.) habe das Verwaltungsgericht die Enteignung nicht als vom Willen der sowjetischen Besatzungsmacht gedeckt ansehen dürfen, nennt dazu jedoch keine divergierenden Rechtssätze.

    Dabei musste es Äußerungen aus anderen Zuständigkeitsbezirken als demjenigen des Befehlsgebers nicht denknotwendig für irrelevant halten, da das Problem der Enteignung mittelbar ausländischen Grundbesitzes im Zuge der Bodenreform sich in der gesamten sowjetischen Besatzungszone stellte und die Frage, inwieweit Enteignungen rückgängig gemacht werden sollten, auch Gegenstand der zentralen Willensbildung in der sowjetischen Militäradministration war (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 a.a.O. S. 90, wonach das dort ausgewertete Archivmaterial den Schluss rechtfertigte, dass "zumindest" in Mecklenburg-Vorpommern die Bodenreformenteignungen in den Fällen und in dem Umfang Bestand haben sollten, in denen das entzogene Land bereits aufgesiedelt und an Neubauern verteilt sei).

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09
    Dass eine Divergenzrüge, soweit sie die Anwendung prozessrechtlicher Vorschriften betrifft, als Verfahrensrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zu verstehen sein kann (Beschluss vom 12. April 2001 - BVerwG 8 B 2.01 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 13 S. 5), führt ebenfalls nicht zum Erfolg der Beschwerde.
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09
    Diese Frage erfordert keine Klärung in einem Revisionsverfahren, da sie sich anhand der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung ohne Weiteres - verneinend - beantworten lässt (vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 10 und vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 228).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09
    Diese Frage erfordert keine Klärung in einem Revisionsverfahren, da sie sich anhand der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung ohne Weiteres - verneinend - beantworten lässt (vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 10 und vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 228).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09
    Eine Enteignung im vermögensrechtlichen Sinne setzt eine faktische, vollständige und endgültige Verdrängung des bisherigen Eigentümers aus seiner Rechtsposition voraus (Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30; Urteile vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96 S. 294 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 313 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.1994 - 7 B 14.94
    Auszug aus BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09
    Eine Enteignung im vermögensrechtlichen Sinne setzt eine faktische, vollständige und endgültige Verdrängung des bisherigen Eigentümers aus seiner Rechtsposition voraus (Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30; Urteile vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96 S. 294 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 313 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2005 - 7 B 6.05

    Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht in Bezug auf Unternehmen mit

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09
    Den Beschlüssen vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12) und vom 24. Juni 2005 - BVerwG 7 B 6.05 - (ZOV 2006, 277) entnimmt sie zwar zutreffend, dass für mittelbares ausländisches Vermögen kein generelles besatzungsrechtliches Enteignungsverbot, sondern nur ein allgemeines Schutzversprechen galt, und dass deshalb der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang nur bei Vorliegen eines konkreten Enteignungsverbots unterbrochen war.
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01

    Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes; Enteignung, faktische; Enteignung,

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09
    Damit fehlt die Voraussetzung einer nochmaligen Enteignung, die nur in Betracht käme, wenn der Vermögenswert zwischenzeitlich zumindest faktisch dem Berechtigten zurückgegeben und dieser wieder als Eigentümer angesehen worden wäre (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15 S. 41).
  • BVerwG, 20.04.2000 - 7 B 2.00

    Enteignung, besatzungshoheitliche; Versicherungsgesellschaft;

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09
    Den Beschlüssen vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12) und vom 24. Juni 2005 - BVerwG 7 B 6.05 - (ZOV 2006, 277) entnimmt sie zwar zutreffend, dass für mittelbares ausländisches Vermögen kein generelles besatzungsrechtliches Enteignungsverbot, sondern nur ein allgemeines Schutzversprechen galt, und dass deshalb der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang nur bei Vorliegen eines konkreten Enteignungsverbots unterbrochen war.
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Zum anderen bedarf es der Feststellung, dass die Enteignung durch einen tatsächlichen Rechtsakt im Sinne eines "korrigierenden Tätigwerdens" tatsächlich beseitigt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 19. Februar 2010 - BVerwG 8 B 72.09 - juris Rn. 7; Beschl. v. 18. Januar 2010 - BVerwG 8 B 57.09 - juris Rn. 6; Urt. v. 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 7.08 - juris und Urteilsabdruck Rn. 24 ff.; Beschl. v. 20. November 2008 - BVerwG 8 B 32.08 - juris Rn. 15; Urt. v. 10. August 2005 - BVerwG 8 C 18.04 - juris Rn. 31; Urt. v. 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 6.04 - juris Rn. 18 ff.; Beschl. v. 26. März 2003 - BVerwG 8 B 176.02 - juris Rn. 7; zuvor zu der Rückgängigmachung einer besatzungshoheitlichen Enteignung bereits: Urt. v. 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - juris Rn. 15 ff.; Urt. v. 30. November 1995 - BVerwG 7 C 69.94 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 17.02.2010 - 8 B 7.10

    Vereinbarkeit mit dem rechtlichen Gehör einer von der des Beschwerdeführers

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 2010 - BVerwG 8 B 57.09 - wird zurückgewiesen.
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   BVerwG, 17.02.2010 - 8 B 7.10, 8 B 57.09   

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https://dejure.org/2010,10871
BVerwG, 17.02.2010 - 8 B 7.10, 8 B 57.09 (https://dejure.org/2010,10871)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2010 - 8 B 7.10, 8 B 57.09 (https://dejure.org/2010,10871)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 8 B 7.10, 8 B 57.09 (https://dejure.org/2010,10871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit mit dem rechtlichen Gehör einer von der des Beschwerdeführers abweichenden rechtlichen Würdigung in Form der Qualifizierung der Entziehung eines Grundstücks als faktische Enteignung

  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit mit dem rechtlichen Gehör einer von der des Beschwerdeführers abweichenden rechtlichen Würdigung in Form der Qualifizierung der Entziehung eines Grundstücks als faktische Enteignung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 8 B 7.10
    Er gebietet jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der rechtlichen Würdigung der vorgetragenen Umstände auch in der Sache zu folgen (Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 - juris und vom 25. Juli 2008 - BVerwG 8 B 51.08 - juris).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 8 B 7.10
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet das Gericht, entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267).
  • BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09

    Voraussetzungen einer vermögensrechtlichen Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 8 B 7.10
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 2010 - BVerwG 8 B 57.09 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 25.07.2008 - 8 B 51.08

    Anhörungsrüge als Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 8 B 7.10
    Er gebietet jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der rechtlichen Würdigung der vorgetragenen Umstände auch in der Sache zu folgen (Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 - juris und vom 25. Juli 2008 - BVerwG 8 B 51.08 - juris).
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